Kann Sigebert von Gembloux als Verfasser der Epistola cuiusdam adversus laicorum in presbyteros coniugatos contumeliam gelten?

Ein Vergleich der Epistola1 mit der stets Sigebert zugeschriebenen Leodicensium epistola adversus Paschalem papam2. ergibt, dass beide Texte in Stil und Argumentation so unterschiedlich sind, dass sie schwerlich ein und demselben Autor zugeordnet werden können.
Die Problemstellung und Ausgangslage
Uns ist eine Schrift unter der Überschrift Epistola cuiusdam adversus laicorum in presbyteros coniugatos contumeliam überliefert. Man hat diese Schrift Sigebert von Gembloux zugewiesen. Es soll im folgenden versucht werden zu überprüfen, ob diese Zuordnung zurecht stattgefunden hat.

Die Überlieferungslage
Uns ist ein Brief erhalten, der höchstwahrscheinlich aus der Zeit des sogenannten Investiturstreits stammt, sich offensichtlich an eine Art „Öffentlichkeit" richtet und folglich in die Gattung der sogenannten Streitschriften zu zählen ist. In einer der beiden erhaltenen Handschriften wird dieser Brief Epistola cuiusdam adversus laicorum in presbyteros coniugatos contumeliam betitelt. Die selbe Handschrift enthält von einer Hand des 15. Jahrhunderts die Autorenangaben Sisiberti.3 Die Überlieferung gibt uns also keinen direkten, zeitnahen Anhaltspunkt für eine Verfasserschaft Sigeberts.
Dass man überhaupt an eine solche denken konnte, liegt an einem Hinweis, den er uns selbst gibt: In seinem Catalogus de viris illustribus gibt Sigebert uns folgende Nachricht: Scripsi ad ipsum Heinricum apologiam contra eos, qui calumpniantur missas coniugatorum sacerdotum.4 Eine Schrift dieses Titels ist allerdings nicht erhalten. Nun stellt sich also die Frage, ob jene erhaltene Epistola cuiusdam adversus laicorum in presbyteros coniugatos contumeliam die von Sigebert als Apologiam contra eos, qui calumpniantur missas coniugatorum sacerdotum bezeichnete Schrift ist, oder ob Sigeberts Apologia verloren gegangen ist und jene Epistola cuiusdam von einem anderen (oder auch von einer anderen) mit ähnlichen Ansichten stammt.5

Wir werden folgendermaßen vorgehen: Zunächst werden wir die bisherigen Argumente der Forschung untersuchen und beurteilen, danach mit Hilfe eines Vergleiches der beiden fraglichen Schriften (Leodicensium epistola adversus Paschalem papam und Epistola cuiusdam adversus laicorum in presbyteros coniugatos contumeliam) untersuchen, ob beide Texte von einem Autor stammen können.

Kann die Leodicensium epistola adversus Paschalem papam überhaupt sicher als ein Werk Sigeberts gelten?
Sigebert selbst gibt in seinem Catalogus de viris illustribus Auskunft über seine Werke. Darunter erscheint auch folgender Eintrag. Ipso etiam rogante respondi epistule Paschalis pape, qui Leodiensem ecclesiam eque ut Cameracensem a Roberto Flandriensium comite iubebat perditum iri.6 Der Kontext ist hier also klar ersichtlich. Es dürfte wohl kaum einen anderen Brief Paschalis' mit der Aufforderung an Robert, den Grafen von Flandern, gegeben haben, die Lütticher Kirchen zu zerstören.7 Und Antwort ist uns auch nur eine bekannt. Das alleine spricht schon für eine Autorschaft Sigeberts von Gembloux. Ein weiteres starkes Indiz ist eine Parallelformulierung: aut ex causae aut ex personae preiudicio8, gleich lautend wie in der Chronik9. Sieben aufeinander folgende Worte können kaum zufällig unabhängig voneinander formuliert worden sein.10 Folgt man Chazan (und anderen), gab es von Sigeberts Chronik zunächst eine Fassung der Jahre 381 bis 1084, während die restlichen, später geschriebenen Teile erst posthum veröffentlicht worden sind.11 Demnach hätte diese Formulierung zur Zeit der Entstehung der Leodicensium epistola niemand außer Sigebert (und eventuell seinem näheren Umfeld im Kloster, dem er Zugang zur unveröffentlichten Chronik gewährte) kennen können.
Es lässt sich noch eine weitere, längere Parallelformulierung anführen. notam avariciae honesto nomine praetextentes...12. Dies ist allerdings eine Stelle in der Chronik, die in der ersten Fassung schon vorhanden und damit zur Abfassungszeit der Leodicensium epistola bekannt gewesen sein könnte. Trotzdem deuten beide Formulierung auf Sigebert hin, der hier sich selbst zitiert.
Die Autorschaft Sigeberts kann also zwar nicht als völlig gesichert, aber doch als so wahrscheinlich gelten, dass wir im Rahmen dieser Arbeit davon ausgehen können.

Die bisherigen Argumente der Forschung für eine Autorschaft Sigeberts
Die Urheberschaft Sigeberts von Gembloux an jener Epistola cuiusdam zu beweisen, hat bis jetzt nur Siegfried Hirsch ausführlicher unternommen.13 Die ältere und auch neuere Forschung hat sich seither seinem Urteil einhellig angeschlossen.14

Argumente von Hirsch
Inhaltlich Ähnlichkeit
Das erste und vielleicht schon das gewichtigste ist das der inhaltliche Ähnlichkeit zwischen Epistola cuiusdam und Chronikeinträgen. In der Tat sind die Themen die selben: Die Laien verachten die kirchliche Autorität und die Sakramente. Simonie findet weiterhin statt. Hirsch selbst gibt aber zu, dass es sich hierbei nur um eine inhaltliche, nicht aber sprachliche Übereinstimmung handelt: "ab utroque scriptore etiam non iisdem verbis, simili tamen modo haec vitia tractata esse"15. Kann von einer inhaltlichen Ähnlichkeit, einer gegebenen geistigen Nähe auf die Identität des Autors geschlossen werden? Eventuell in sehr spezifischen Fällen, in denen uns ein greifbarer Schriftsteller nahezu isoliert mit einer individuellen Meinung vor Augen tritt. Auch wenn die Quellenlage hier durch deren Parteilichkeit im sogenannten Investiturstreit keines Falls günstig ist, kann man annehmen, dass es Ereignisse wie gegen klerikale Autorität aufbegehrende Laien durchaus gegeben haben dürfte.16 Wenn man davon ausgeht, beschreiben beide Schreiber im Kern nur reale Ereignisse, die sie für ihre Argumentation nutzen. Damit wird die inhaltliche Verwandtschaft sehr unspezifisch und liefert nur ein schwaches Indiz.

Wörtliche Ähnlichkeit
Beispiel für fast wörtliche Übereinstimmungen oder auch nur ähnlichen sprachlichen Ausdruck kann Hirsch nur eines darstellen: muliercularum textrina et officum officinae17 und vetulae et textrices18 sehen sich tatsächlich leicht ähnlich. Frauenknecht aber weist dieses Argument zurecht und begründet zurück19.

Provenienz der Handschrift
Die wichtigere Handschrift der Epistola cuiusdam wurde offenbar in Gembloux hergestellt. Hirsch nutzt das als Argument für seine These, Sigebert sei Autor.20 Das allerdings widerlegt sich fast von selbst: Erstens finden sich in dieser Handschrift noch weitere Schriften anderer Provenienz21; zum anderen müsste doch zur Schreibzeit des Handschrift die Überlieferung und Erinnerung in Gembloux an Sigebert noch so lebendig gewesen sein, dass er als Autor seiner Schriften bekannt war und diese nicht für die Werke eines cuiusdam galten. So beweist dieses cuiusdam genau das Gegenteil von Hirschs Behauptung: Dieser Text kann kaum in Gembloux entstanden sein.

Das Bibelzitat Hic es qui baptizat
Hirsch hält das sowohl in der Chronik vorkommende, als auch in der Epistola cuiusdam auftretende Bibelzitat Hic est qui baptizat22 für eine signifikante Übereinstimmung beider Schriften. Uns allerdings kann das nicht überzeugen. Die Brepolis-Library-of-Latin-Texts-Datenbank liefert 134 Stellen für die Verwendung des Zitats vor Sigebert von Gembloux, darunter dutzende allein bei Augustin. Man kann sagen, dass dieses Zitat so geläufig war, dass es sowohl dem Verfasser der Epistola cuiusdam, der zweifelsohne belesen und gebildet war, als auch Sigebert ohne gegenseitige Beeinflussung bekannt gewesen sein dürfte. Auch in der Argumentationsstruktur ist das Zitat bei beiden nicht in besonderer Weise verwendet. Dieses Zitat gehört zur Kernargumentation bei jeder Auseinandersetzung mit der Sakramentenlehre, kann hier also kein Beweis für die Identität der Autoren liefern.

Ähnliche Argumentation
Ein letztes, uns etwas rätselhaftes Argument von Hirsch sei genannt: "in demonstrandi ratione plura sunt in utroque scripto similia"23. Wie wir zeigen werden, sind wir genau vom Gegenteil überzeugt: Sehr viel in der Argumentationsweise ist unterschiedlich.

Sackurs „Mosel-Argument"
Einen weiteren Nachweisversuch führt Sackur in der Einleitung seiner Edition an:24 der im Text erwähnte Fluss Mosel (Mosella25) passe sehr gut zu Sigebert, da dieser viele Jahre in Metz zugebracht habe. Auch das ist nur ein schwaches Indiz, ist doch die Zeit in Metz, also an der Mosel, kein Alleinstellungsmerkmal Sigeberts. Man kann auch nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass nur jemand, der an der Mosel gelebt hat, sie in einem Text erwähnen konnte. Dafür ist der Flussname zu häufig. Er kommt schon bei Tacitus vor26, Ausonius hat sogar ein Lobgedicht27 auf diesen Fluss geschrieben.
Ein Vergleich der beiden Schriften
Beide Texte gehören einer Gattung an und handeln von ähnlichen Themen. Ähnliche Stilhöhe und ein Vokabular aus ähnlichen Sachfeldern führen also zu einer relativ guten Vergleichbarkeit. Auch wenn beide Texte auf den ersten Blick recht ähnlich sind, ergeben sich bei einer näheren Untersuchung im Detail auffällige Unterschiede. Dies betrifft sowohl Art und Weise der Argumentation, als auch den sprachlichen Ausdruck.

Allgemeine Unterschiede in der Argumentationsstruktur
Beide Schriften sind Briefe. Wenn auch der Epistola cuiusdam Gruß und Anrede als Briefmerkmale fehlen, wird der Briefcharakter nicht nur an der überlieferten Überschrift, sondern auch am Schluss des Inhalts deutlich: Der Schreiber entschuldigt sich für die Länge, die den epistolaris fere brevitatis modum28 überschritten habe. Beide Briefe richten sich ganz offensichtlich an eine Art Öffentlichkeit, die durch die jeweilige Argumentation vom Standpunkt des Autors überzeugt werden soll. Beide bedienen sich hierzu ausgiebig die eigene Meinung stützender Bibelzitate und kirchenväterlicher Autoritäten.
Die Epistola cuiusdam richtet sich gegen eine Verordnung der römischen Fastensynode von 107429, wonach Messen verheirateter Priester nicht mehr besucht werden dürften. Unser Publizist ist kein Befürworter von Priesterehen, vielmehr geht es ihm darum zu zeigen, dass durch diesen Synodalbeschluss mehr Schaden als Nutzen angerichtet worden sei: Sakramente würden durch Charakter und Leben des Spenders nicht beeinflusst, weder verbessert, noch verschlechtert; die Laien würden jetzt gegen ihre kirchliche Unterordnung unter den Klerus aufbegehren; das Messeverbot sei eine Neuheit und nicht ohne Lügen begründbar; Lügen verdürben den Geist; die Keuschheit des Geistes sei wichtiger als die des Körpers. Die Abfassung der Leodicensium epistola ist einem noch konkreteren Anlass geschuldet.30 Papst Paschalis II hatte dem Grafen Robert von Flandern befohlen, die Lütticher Kirchen zu zerstören. Dieser Aufforderung begegnet Sigebert verbal auf vielfältige Weise: Er appelliert an die Gefühle seiner Leser, spricht von Leid und Trauer, argumentiert daneben aber auch sachlich und biblisch; führt an, dass der Papst nicht das Recht habe Ungehorsam mit Waffengewalt zu bestrafen; dass sie nur deshalb als exkommuniziert gälten, weil sie und ihr Bischof dem Kaiser den der Obrigkeit geschuldeten Gehorsam leisteten und Eide einhielten; selbst ein schlechter König sei um der eigenen Sünden willen verdient und müsse ertragen werden. Betrachtet man nun die Argumentationsstruktur näher, fallen Unterschiede auf: Die Leodicensium epistola ist viel stärker gegliedert als die Epistola cuiusdam. Sie greift den Brief Paschalis II., gegen den es anzugehen geht, immer wieder in Zitaten auf. Und immer wieder spricht Sigebert das Beweisziel aus: Non ago pro rege, sed pro aecclesiarum matre31. Es soll immer wieder klar werden, worum es geht und worum nicht: Non invehimur in christum domini32 An anderer Stelle: Nihil modo pro imperatore dicimus.33 Immer wieder stellt Sigebert Fragen, die sich aus dem Gegnerbrief ergeben: quare excommunicati dicimur?34, um sie dann – rhetorisch geschickt – selbst im eigenen Sinne zu beantworten: Ecce quare excommunicati vocamur eo quod sanctos et moderatos et antiquos patres tenemus et pro posse imitamur.35
Dergleichen finden wir in dem älteren Brief nicht. Diesem Text fehlen gliedernde Elemente fast völlig. Es ergibt sich hier inhaltlich das Eine stets aus dem Anderen, ohne dass hier dem Leser ein letztliches Beweisziel vor Augen geführt würde.
Noch viele weitere Unterschiede ergeben sich im Detail, wie wir sehen werden.

Die Nutzung von Zitaten
Beide Texten machen massiv Gebrauch von Bibel und Kirchenvätern als Autoritäten. Es scheint aber, als seien in der Leodicensium epistola die Zitate oft kürzer und prägnanter als in der Epistola cuiusdam, die oft längere Abschnitte wiedergibt. Doch hat dies keine große Signifikanz, ein wirklicher Unterschied ergibt sich erst, wenn man die Benutzung der Zitate näher betrachtet. Während der Abfasser der Epistola cuiusdam sich tendenziell damit begnügt, passende Zitate zu bringen und ihren Wortlaut für sich sprechen zu lassen, erscheint uns Sigebert in der Leodicensium epistola wesentlich selbstständiger im Umgang mit Zitaten. Er erklärt sie greift einzelne Begriffe eines Zitates heraus und macht ihre konkrete Bedeutung im Zusammenhang klar.36 Er spielt sogar mit ihnen, indem er sie umformt: Aus Babilon dilecta37 macht er Roma dilecta. Biblische Bilder bezieht er auf die gegenwärtige Situation: den Engel mit Schwert beispielsweise, den David über den Dächern Jerusalems sah, der nun aber der Kirche drohe.38 Er interpretiert die Bibel durchaus in seinem Sinne und für seine Argumentation: Hunc gladium distringit Iesus magis contra carnales affectus, quam contra mundi assultus.39 Er nutzt andererseits auch Bibelzitate, um andere Bibelzitate zu erklären.40 Auch das beweist, dass er Zitate nicht einfach für sich sprechen lassen möchte, sondern ganz gezielt das Zitatverständnis seines Lesers durch eigenen oder zitierte Interpretation lenken möchte.
So etwas sehen wir in der Epistola cuiusdam nicht. Hier scheint jemand am Werke zu sein, der sich zwar seiner Sache, seiner Bibel und seiner Väter sicher ist, sich aber offensichtlich nicht traut, kraft seiner eigenen Auslegung zu versuchen, Zitate in ihrer Wirkung zu verstärken.

Ironie
Ein Merkmal dagegen, das wir in der Epistola cuiusdam an einigen Stellen antreffen und in der Leodicensium epistola gar nicht, ist die Ironie.

Beispiele
Wenn der Publizist schreibt, dass gewisse Leute ihre verstümmelten Gliedmaßen zur Schau getragen hätten, als Zeugnis des Urteils tam prudentium correctorum41, kann ich das nur als ironisch oder gar sarkastisch auffassen. Einige Zeilen später findet sich etwas feinere Ironie, wenn der Briefschreiber formuliert et nos quidem ante haec doctorum tempora putabamus42, soll das heißen, dass jene doctores in Wahrheit keine sind und das putabamus folglich immer noch ein putamus oder gar scimus ist. An anderer Stelle macht er sich über die lächerlich, die gleichsam mit Besen entweihte Steine und Holz reinigen.43 Völlig schließlich der Lächerlichkeit preisgeben will er seine Gegner, als er andeutet, es gehe bei dem Messeverbot in Wahrheit darum, dass die Gläubigen länger schlafen könnten.44

Bildliche Sprache
Ein Merkmal beider Briefe ist ihre Bildhaftigkeit. Beide verwenden sprachliche Bilder, aber sie tun das auf ihre jeweils unterschiedliche Art. In der Epistola cuiusdam begegnen uns drei sprachliche „Großbilder", Vergleiche, fast schon Allegorien.
Beispiele
Da ist von einem Wanderer die Rede, der bei Hitze und Durst bestes Wasser verschmäht, weil ihm das Gefäß am Brunnen missfällt.45 Später vergleicht er das Vorgehen seiner Gegner mit jemanden, der einen Ertrinkenden aus der Mosel zieht und in den Rhein wirft oder einem Lebensmüden das zum Selbstmord gedachte Schwert entreißt und ihm stattdessen Gift gibt.46

Neben kleineren sprachlichen Bildern47 ist die Verwendung von sprachlichen Bildern in Paarung und Zusammenhang mit Abstrakta besonders auffällig.
Belege
arce auctoritatis48 und vasis gratiae49.

Beide Arten bildhafter Sprache lassen sich im anderen Brief so nicht nachweisen, dafür weist letzterer eine andere Art oder vielmehr Quelle metaphorisch-symbolischer Sprache auf. Fast alle seine Sprachbilder sind der Bibel entlehnt. Es scheint fast, als hätte er den Ehrgeiz, nur biblische Symbole und Metaphern zu finden. Rein die Quantität zeigt, dass hier unser Autor ganz offensichtlich bemüht ist, biblische Bilder zu finden und zu nutzen.
Belege
Das desertum mare50, Lanze und Wasserkrug51, Weizen und Unkraut52, das verunreinigende Blut53. Immer wieder schließlich ist von den (geistlichen) Schwertern die Rede.

Gegen diese fallen nicht-biblische Bilder kaum ins Gewicht.
Belege
1. levavit lanceam contra diadema regni54 ist zu gängig und unspezifisch, als dass es irgendeinen Vergleichswert hätte.
2. In cap. 4 kommen Freiheitsstäbe zur Sprache55.
3. Ganz am Ende beklagt sich Sigebert, quantam fenestram maliciae56 durch diese Sache geöffnet worden sei.

Man kann sagen, dass diese Bilder in ihrem Zusammenhang zu unbedeutend, zu wenig kraftvoll und durchschlagend sind, als dass sie die gleiche Intensität und Dichte der vielen bildhaften Bibelanspielungen erreichen würden. Auch das Gewicht und die Spezifität der oben dargestellten bildhaften Elemente in der Epistola cuiusdam – weder des einen, noch des anderen Typs – kommt ihnen zu.

Ein Vergleich innerhalb der Leodicensium epistola aber verdient noch nähere Betrachtung.
In cap. 5 vergleicht Sigebert sich mit einer Gebärenden und einer Mutter, da er ja viele Schüler erzogen habe, die jetzt an herausragender Postion tätig seien.57 Dies allerdings ist keine Allegorie, kein Vergleich einer religiösen Problemstellung mit einer Alltagssituation (wie das beim Brunnenvergleich der Fall ist), sondern eine Semantikübertragung eines emotional besetzten, biologisch-familiären Begriffs („Mutter") auf das Feld geistlicher Bildung. Wenn man so will: nur die Nutzung eines Wortes im übertragenen Sinne.

Es bleibt festzuhalten, dass beide Briefe Bilder unterschiedlich auffinden und unterschiedlich verwenden.

Rede von zu vielem Material
In der Epistola cuiusdam ist öfter vom vielen, ja zu vielen Material die Rede, das der Abfasser gar nicht alles einbringen könne oder wolle. Solche Hinweise auf eine unanführbare Materialfülle kennt die Leodicensium epistola nicht in dieser auffallenden Weise.

Beispiele
Es gebe bspw. multa cetera, quae inserere taedet58, am Ende gibt er sich als non pauca, quae super his adhuc dicenda se ingerunt, praetereuntes59 zu erkennen.

Historische Beispiele
Historische Beispiele als Stützte der eigenen Argumentation finden sich nur in der Leodicensium epistola. Beispiele aus der Geschichte gehören nicht zum Argumentationsrepertoire der Epistola cuiusdam. Ihrem Verfasser scheint die Überzeugungskraft historischer Exempla60 nicht zu Gebote gestanden zu haben.

Beispiele
Gleich zwei in cap. 461. Hier ist davon die Rede, dass Gregor der Große einen Exkommunzierten non aliis quam sacerdotalibus armis angegangen habe und dass Martinus beim Kaiser Maximus erreicht habe, dass Anhänger eines Exkommunizierten am Leben blieben. Weiter historische Beispiele können wir in cap. 762 und cap. 963 finden.

Selbstverortung
Auffällig ist, dass sich der Autor der Epistola cuiusdam nie selbst verortet. In der Epistola nennt sich Sigebert selbst oft filia: Ego quidem filia Romanae aecclesiae. Ein anderes Mal nennt er konsequenterweise die römische Kirche im selben Atemzug seine Mutter: Ego filia a matre mea sancta Romana ecclesia64. Man könnte argumentieren, dass dies dem Anlass geschuldet ist. Die Abfassungssituation der Leodicensium epistola gibt allen Grund, sich selbst als Tochter, als Teil der großen Mutter Kirche zu bezeichnen, die Zugehörigkeit zu betonen, aller Welt zu sagen, dass man kein äußerer Feind, sondern ein friedlicher Teil ist. Es bleibt aber auffällig, dass sich der Epistola-cuiusdam-Verfasser selbst so zurücknimmt und nirgends – nicht einmal in Andeutungen – seinen Sitz im Leben nennt.

Die sprachliche Gewandtheit
Man hat den Eindruck, dass bei der Leodicensium epistola ein besserer Stilist am Werke gewesen sei, dieser Brief sich besser lesen lasse, flüssiger und eingehender gestaltet sei und auf höhere sprachliche Gewandtheit des Autors schließen lasse. Allgemein lässt sich sagen, dass die Sätze bei Sigeberts Werk kürzer erscheinen.65 Und lange Sätze sind – pauschal gesprochen – wahrlich kein Zeichen hoher Stilkunst. Die Sätze der Leodicensium epistola fließen flüssiger. Man stößt hier nicht auf Sätze, deren Konstruktion man auch bei wiederholter Analyse nur erahnen kann.

Zwei Beispiele für typischer ungelenker Sätze in der Epistola cuisdam
Das erste Beispiel ist eher simpler Art. Peccata mea non parvam huius perturbationis causam esse non nescio.66 Die Satzlogik erschließt sich hier nur schwer und das liegt an den vielen Verneinungen. Die Formulierung non nescio als doppelte Verneinung im Sinne von „Es ist mir nicht unbekannt." (d.h. „Ich weiß (sehr wohl).") ist nicht unbedingt extrem ungewöhnlich. Allerdings muss man mit diesem Stilmittel (sog. Litotes) umgehen können. Der Satz aber enthält noch eine weitere doppelte Verneinung: non parvam. Diese zweifache doppelte Verneinung in einem Satz hemmt das Verständnis und den Lesefluss erheblich und lässt darauf schließen, dass hier kein allzu gewandter Stilist zu Gange war.

Das andere Beispiel ist komplizierter. Der Verfasser gibt gerne zu, dass sich daran eventuell nicht die mangelnde Lateinkenntnis des mittelalterlichen Autors offenbaren wird, sondern die eigene. Im Folgenden ist der Satz67, um den es gehen soll, mit Einrückungen der Nebensätze formatiert wiedergegeben (meine Interpunktion):
Noverint et domini mei et conservi mei, patres mei et fratres mei:
                in quantum – iusti domini et patres –
                in quantum – rei conservi et fratres parvitatis[68] nostrae – zelum
                        si quid momenti ad eam rem id conferre posset
                non mediocri dolore concuti
sed mestam sanctae matris aecclesiae vicem
        si corrigere non possum
lamentari certe possum.
Hier kann sich der Schreiber offensichtlich nicht entscheiden, welche Konstruktion er von noverint abhängig machen will. Es ist weder ein indirekter Fragesatz, noch ein AcI. Für den indirekten Fragesatz fehlt das finite Verb (concuti ist ein Infinitiv Passiv), für einen AcI anscheinend der Subjekts-Akkusativ. Wenn man sowohl domini et patres als auch conservi et fratres parvitatis nostrae als Wiederaufnahme des Optativadressaten als Vokativ ansieht, fehlt ein mögliches AcI-Subjekt völlig. Betrachtet man eines dieser Glieder oder beide nicht als Anrede, wäre es schlichtweg die falsche Form für einen AcI: Nominativ statt Akkusativ. Bliebe zelum als Akkusativ. Das würfe inhaltliche Fragen auf: Wird wirklich der zelus in etwas hineingetrieben? Nicht viel eher jemand in den Eifer? Man ist geneigt, zelum mit in quantum zu verbinden. Concuti ist auch als historischer Infinitiv auch nur schwer erklärbar. Offensichtlich geht es ja um einen präsentischen Vorgang. (Dass concuti von lamentari abhängt, ist auch eher unwahrscheinlich: Auch hier würde das AcI-Subjekt fehlen.) Es bleibt eine undurchschaubare Konstruktion. Der Sinn erhellt sich zwar bei näherer Betrachtung, doch bleibt die Eigenerfahrung, dass dieser Satz bei den ersten Leseversuchen sehr unverständlich bleibt.

Drei Wörter
Bei der Untersuchung der Sprache bleibend sollen exemplarisch drei Wörter hinsichtlich ihrer Verwendung in beiden Briefen verglichen werden.

Advertere
Das erste ist advertere in der Bedeutung „sein Augenmerk auf etwas richten". Wir finden es viermal in der Epistola cuiusdam69, nie in der Leodicensium epistola.

Doctor
Das zweite Wort ist doctor. Auch dieses findet sich nur in der Epistola cuiusdam70 und dort vier Mal.

Divinitas
Unser letztes Wort soll divinitas sein. Zu unserer Überraschung ist der Befund der gleiche: vier Mal in der Epistola cuiusdam71, nicht in der Leodicensium epistola.

In der Summe hat das Vorkommen dieser drei Wörter durchaus Signifikanz. Keines ist allgemein sehr selten und eine Häufigkeit von vier gegenüber null signalisiert hier demnach schon eine gewisse Vorliebe des jeweiligen Schreibers für genau diese drei Wörter.

Anreden
Einen letzten kleinen Punkt bietet der Vergleich der Anreden. In der Epistola cuiusdam wird Gregor als novus morum corrector72 angesprochen. Das kann man als gewisse Beleidigung ansehen, wenn man davon ausgeht, dass novae traditiones etwas sind, wogegen der Text ständig ankämpft.73 Die Leodicensium epistola ist höflicher, hier wird niemand persönlich angeganen und schon gar nicht beleidigt. Die Kirchenoberen einmal als praesules aecclesiae74 angesprochen, das ist alles an Anreden. Ein gewisses Spezifikum weißt noch einmal die Epistola cuiusdam auf: Der Gläubige schlechthin, als kollektiver Singular wird einbezogen und angesprochen: Perpendat fidelis75; quis enim cahtolicus76; an adhuc apertiora querit auditor fidelis?77 Auch hier zeigen sich also Unterschiede in der Einbeziehung der Leserschaft und der Adressierung von Freund und Feind.
Fazit
Als Folgerung kann festgehalten werden, dass wir es in einer ähnlichen Textgattung, mit ähnlichem, "theologisch-politischen" Inhalt mit zwei Schriften zu tun haben, deren Unterschiedlichkeit in Aufbau, Argumentation und Ausdruck so deutlich hervortritt, dass nicht von einer Identität des Autors ausgegangen werden darf.
Natürlich könnten zwischen der Abfassung beider Briefe ca. drei Jahrzehnte liegen. Man könnte natürlich argumentieren, dass hier eine Entwicklung hinsichtlich sprachlichen Ausdruck und Argumentationsführung stattgefunden haben dürfte.78 Das alleine als hinreichenden Grund für eine Urheberschaft Sigeberts wäre aber viel zu unsicher und zurückzuweisen. Wer also immer noch behaupten will, die Epistola cuiusdam sei ein Werk Sigeberts von Gembloux, ist fortan beweispflichtig.



1 Sigebert von Gembloux, Apologia contra eos qui calumpniantur missas coniugatorum sacerodotum, ed. Erwin Frauenknecht (ders. Die Verteidigung der Priesterehe in der Reformzeit, Hannover 1997) S. 217 – 239. Im Folgenden – damit nicht durch die Zitation eine Festlegung des Verfassers zur Autorenfragen suggeriert werde – unter dem in der Brüsseler Handschrift (Bibliothèque Royale Albert Ier, 5576-5604, fol. 201v – 208v) überlieferten Titel Epistola cuiusdam adversus laicorum in presbyteros coniugatos contumeliam und ohne Autorenangabe zitiert.

2 Sigebert von Gembloux, Leodicensium epistola adversus Paschalem papam, ed. Ernestus Sackur (MGH Libelli de lite 2, Hannover 1892) S. 449 – 464.

3 Erwin Frauenknecht, Die Verteidigung der Priesterehe in der Reformzeit (Hannover 1997) S. 217 als Einleitung zur Edition.

4 Sigebert, Catalogus de viris illustribus § 172 (ed. Witte S. 104).

5 Sigebert selbst gibt darauf in seiner Chronik einen Hinweis: In seinen dortigen Ausführungen zur Problematik (Sigebert, Chronik zu 1074 (ed. Bethmann S. 362f).) behauptet er, dass seine Ansicht von vielen geteilt werde: ut multis visum est.

6 Sigebert von Gembloux, Catalogus de viris illustribus § 172, ed. Robert Witte (Frankfurt am Main 1974) S. 104.

7 Damit ist nicht gemeint, dass Paschalis – nachdem der eine Brief ja offensichtlich auch in falsche Hände geriet – nicht mehrere ähnlich lautende Briefe geschrieben haben könnte. Dies wäre für unsere Frage gleichgültig, da der Zusammenhang ja der selbe bliebe. Gemeint ist vielmehr, dass es kaum zu einer anderen Zeit in einem anderen Zusammenhang noch einen weiteren solchen Brief gegeben haben dürfte.

8 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 11 (ed. Sackur S. 463).

9 Sigebert, Chronik zu 1088 (ed. Bethmann S. 366). Formulierungen mit persona, causa und praeiudicare finden sich recht häufig bei Augustin. (Bspw. Augustinus, Epistula 141, par. 5, ed. Al. Goldbacher (CSEL 44, Wien 1904) S. 239.Augustinus, Epistula 141, par. 6 (ed. Goldbacher S. 240. Augustinus, Epistula 141, par. 7 (ed. Goldbacher S. 241.). Augustinus, Epistula 142, par. 3 (ed. Goldbacher S. 248.). Augustinus, Epistula 173, par. 7 (ed. Goldbacher S. 645.). Augustinus, Epistula 173, par. 8 (ed. Goldbacher S. 646.).) Möglicherweise hat sich Sigebert hiervon inspirieren lassen. Die exakte Formulierung findet sich aber nur in den genannten beiden Schriften.

10 Siehe hierzu John Olsson, Forensic Lingustics. An introduction to Language, Crime and the Law (London 2004) S. 109 – 114.

11 Chazan, L'Empire et l'histoire S. 109.

12 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 5 (ed. Sackur S. 457). In der Chronik aliis notam avaritiae honesto nomine pretexentibus... (Sigebert, Chronik zu 1074 (ed. Bethmann S. 363).)

13 Sigifridus Hirsch, De vita et scriptis Sigiberti monachi Gemblacensis (Berlin 1841) S. 202 – 211.

14 Bspw. Carl Mirbt, Die Publizistik im Zeitalter Gregors VII. (Leipzig 1894) S. 12. Manitius, Lateinische Literatur S. 46f. Alois Fauser, Die Publizisten des Investiturstreites. Persönlichkeiten und Ideen (Diss. Würzburg 1935) S. 103: „Doch ist seine [Sigeberts] Verfasserschaft in beiden Fällen sicher.“ Bauer, Sigebert Sp. 245. Frauenknecht, Priesterehe S. 98f. Licht (Licht, Biographisches Werk S. 3) geht sogar soweit zu schreiben „Zwei der drei von Sigebert für sich reklamierten Streitschriften wurden von Ernst Sackur […] kritisch herausgegeben.“ und dreht den Sachverhalt damit gerade zu um. Sigebert reklamiert lediglich, Schriften mit diesen Titeln geschrieben zu haben. Dass diese Schriften uns erhalten sind und mit den überlieferten Texten identisch sind, reklamiert die moderne Forschung.

15 Hirsch, De vita et scriptis S. 205. Dort auch mit Synopsen der betreffenden Stellen, die wir hier deshalb nicht wiederzugeben brauchen.

16 Natürlich muss man sowohl in der Chronik, als auch in der Epistola cuiusdam mit Übertreibungen rechnen. Über tatsächliche Tragweite, Häufigkeit und Bedeutung derlei Vorkommnisse kann an dieser Stelle keine Untersuchung stattfinden.

17 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 234).

18 Leodicensium epistola cap. 6 (ed. Sackur S. 458).

19 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 234 Anm. 3).

20 Hirsch, De vita et scriptis S. 206.

21 >Frauenknecht, Priesterehe S. 217 als Einleitung zur Edition.

22 Joh. 1, 33.

Zitiert in: Sigebert, Chronik zu 1074 (ed. Bethmann S. 363). Und Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 2227).

23 Hirsch, De vita et scriptis S. 206.

24 Sigebert von Gembloux, Apologia contra eos qui calumpniantur missas coniugatorum sacerdotum, ed. Ernestus Sackur (MGH Libelli de lite 2, Hannover 1892) S. 436

25 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 234).

26 Tacitus, Annalen Buch 13, cap. 53, ed. C. D. Fisher (Oxford Classical Texts, Oxford 1906) S. 299. Tacitus, Historien Buch 4, cap. 71, ed. C. D. Fisher (Oxford Classical Texts, Oxford 1911) o. S.

27 Ausonius, Mosella, ed. Aldo Marsili (La Mosella, Torino 1957).

28 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 239).

29 Zu dieser Synode und zu deren Quellen siehe noch immer Gerold Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V. Bd. 2 (Leipzig 1894) S. 347ff. Zu den Quellen vor allem S. 348 Anm. 55.

30 Siehe hierzu die Einleitung in der Edition Sackurs: Sigebert, Leodicensium epistola (ed. Sackur S. 449f). Beumann, Sigebert S. 36.

31 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 10 (ed. Sackur S. 461).

32 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 5 (ed. Sackur S. 456).

33 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 9 (ed. Sackur S. 461).

34 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 10 (ed. Sackur S. 461).

35 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 7 (ed. Sackur S. 459).

36 Beispielsweise Quam voluntatem nisi ut peccantes despergitur? (Sigebert, Leodicensium epistola cap. 3 (ed. Sackur S. 453).)

37 Leodicensium epistola cap. 1 (ed. Sackur S. 451).

38 Leodicensium epistola cap. 1 (ed. Sackur S. 451).

Weitere Beispiele für Sigeberts Bibelexegese: Sigebert, Leodicensium epistola cap. 6 (ed. Sackur S. 458). Sigebert, Leodicensium epistola cap. 12 (ed. Sackur S. 463).

39 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 2 (ed. Sackur S. 452).

40 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 9 (ed. Sackur S. 461).

41 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 220).

42 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 222).

43 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 232).

44 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 222).

45 stultior an superbior sit viator nescio, qui propter adiacentis vasculi vilitatem saluberrimum et purissimum fontem sub ardore et siti despiciens praeterit. (Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 222).)

46 et in tuenda corporis salute amentiae res est aliquem, ne moriatur, de Mosella retractum Rheno immergere; et stultum gladio incumbere volenti gladium de manibus excutere, et venenum letale ori admovere (Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 234).)

47 Beispiel: melli venenum ammiscentes (Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 220).)

48 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 225).

49 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 236).

50 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 1 (ed. Sackur S. 451).

51 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 2 (ed. Sackur S. 453).

52 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 6 (ed. Sackur S. 457).

53 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 10 (ed. Sackur S. 461).

54 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 8 (ed. Sackur S. 460).

55 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 4 (ed. Sackur S. 455).

56 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 13 (ed. Sackur S. 464).

57 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 5 (ed. Sackur S. 456).

58 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 229).

59 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 239). Weiteres Beispiel: Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 237).

60 Siehe hierzu Hans-Werner Goetz, Geschichte als Argument. Historische Beweisführung und Geschichtsbewußtsein in den Streitschriften des Investiturstreits, in: Historische Zeitschrift 245 (1987) S. 31 – 69.

61 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 4 (ed. Sackur S. 455).

62 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 7 (ed. Sackur S. 459).

63 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 9 (ed. Sackur S. 460).

64 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 10 (ed. Sackur S. 461). Weitere Beispiele: Sigebert, Leodicensium epistola cap. 9 (ed. Sackur S. 460). Und nochmals Sigebert, Leodicensium epistola cap. 10 (ed. Sackur S. 461).

65 Ein systematischer Vergleich wäre insofern sehr zeitintensiv und müßig, als dass in beiden Texten die Satzgrenzen nicht an Klauseln (wie wir sie noch in spätantiker Prosa finden) erkennbar sind. In keiner Edition ist angegeben, ob die Handschriften Interpunktion enthalten (zu Interpunktion in mittelalterlichen Handschriften siehe u.a. Bernhard Bischoff, Paläographie des römischen Altertums und des abendländischen Mittelalters (Berlin 1979) S. 214f). Falls dies tatsächlich der Fall sein sollte, wäre immer noch nicht sicher, ob es sich um die Zeichensetzung des Autors handelt. Folglich müssten – um die Satzlänge vergleichen zu können – sämtliche denkbaren Varianten der Satzabgrenzung durchgetestet werden.

66 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 229).

67 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 229).

68 An dieser Stelle ergibt sich ein gewisses Textproblem. Sackur hat hier parvitatis (Epistola cuiusdam (ed. Sackur S. 443).), ebenso in der Editio princeps (Thesaurus novus anecdotorum. Complectens regum ac principum aliorumque virorum illustrium epistolas et diplomata bene multa, ed. Edmond Martène, Ursinus Demand (Paris 1717) Sp. 235 (ND Westmed 1968).), während in Frauenknechts Edition pravitatis zu finden ist (Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 229).). Keiner der beiden (kritischen) Editoren vermerkt zu diesem Wort etwas im Variantenapparat, sodass nicht erkennbar ist, wer hier der Handschrift folgt. Vielleicht handelt es sich bei Frauenknecht um einen simplen Druckfehler. Ich jedenfalls entscheide mich – ohne die Handschrift selbst eingesehen zu haben – wegen der höheren inhaltlichen Plausibilität für parvitatis.

69 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 223). Zweimal Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 229). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 235).

70 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 222). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 231). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 233). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 235).

71 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 219). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 233). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 236). Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 238).

72 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 225).

73 Bsp. irrisa omni impiae novitatis fatuitate (Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 224).)

74 Sigebert, Leodicensium epistola cap. 5 (ed. Sackur S. 457).

75 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 224).

76 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 219).

77 Epistola cuiusdam (ed. Frauenknecht S. 228).

78 In diese Richtung geht Hirschs Schlussplädoyer: „Nonne et animus idem pacificus et religiosus, nonne eadem modestia, confessio peccatorum propriorum, et confidentia in Deum vere christiana, quam in Epistola contra Paschalem laudavimus; si cui dicendi genus non tam planum videatur, quam in illa Epistola, reputet, hand haud dubie a Sigiberto, adhuc juniori, neque tam plano tum calamo quam postea gaviso, editam esse.“ (Hirsch, De vita et scriptis S. 211.)